Die Easy-Clear Hauskläranlage ist eine vollbiologische Kläranlage nach dem Belebtschlamm-verfahren. Die Biomasse wird durch die jeweiligen Zulauffrachten versorgt und durch das Einpressen von Luftsauerstoff aktiviert. Die Reinigung der Abwässer erfolgt rein biologisch durch den Umsetzungsprozess der Bakterien. Bei Easy-Clear Hauskläranlagen ist die Zugabe von Chemikalien und Fällungsmitteln nicht erforderlich.

Die Easy-Clear Hauskläranlage wird meistens nach dem Aufstauverfahren konzipiert. Je nach Größe und Zulaufmenge werden zwei bis vier Arbeitszyklen pro Tag vorgesehen. Ein Zyklus besteht aus dem Auffüllen mit gleichzeitiger Intervallbelüftung und dem Absetzen mit dem nachfolgenden Klarwasserabzug.

Aufgrund der einfachen Bauweise und Gestaltung der Komponenten können Easy-Clear Hauskläranlagen überaus kostengünstig angeboten werden. Diese Einfachheit der Anlage ergibt auch in weiterer Folge geringe Wartungs- und Serviceaufwendungen.

Easy-Clear Hauskläranlagen werden modular in verschieden Anlagengrößen und Ausbaustufen angeboten. Dadurch ist es Ihnen möglich die für Sie optimale Variante auszuwählen. Auch ist es möglich durch eine genau definierte Eigenbeteiligung bei der Anlagenerrichtung erhebliche Kosteneinsparungen zu erreichen.

Funktionstechnisch und auch in der Detailausführung gibt es bei den Varianten der Easy-Clear mit Eigenbeteiligung keine Unterschiede.  Sämtliche Anlagenteile werden vor der Inbetriebnahme auf Funktion überprüft sodass die Forderungen der Behörden nachweislich erfüllt werden können.

Jede Easy-Clear Hauskläranlage ist Regel- und Einstellbar ausgeführt. So kann der Betreiber je nach Belastungszustand der Anlage zwischen drei Belastungszuständen (MIN, NORM, MAX)  wählen. Sämtliche durch die Steueranlage geregelten Prozesse werden hiermit angepasst.

Easy-Clear Hauskläranlagen werden nach den gültigen Regeln der Technik und den aktuellen Normen bemessen und errichtet. Der Qualitätstandart von Easy-Clear Hauskläranlagen ist jahrelang erprobt und wird laufend weiterentwickelt.

Die Hauskläranlage Easy-Clear setzt sich immer aus industrieerprobten Komponenten in höchster Qualitätstufe zusammen. Insbesondere wird auch auf einen äußerst günstigen Klärbetrieb mit einem niedrigen Energiebedarf geachtet. So werden vorzugsweise verschleißarme Bauteile mit langer Lebensdauer verbaut um die Servicekosten zu reduzieren. 

Ein wesentliches Merkmal von Easy-Clear Hauskläranlagen ist die Offenlegung sämtlicher Kontakt- und Bezugsmöglichkeiten für alle Bauteile der Easy-Clear. Der Bauherr kann sich in weiterer Folge eventuell erforderliche Ersatzteile selbst kostengünstig beschaffen und auch selbst austauschen.  

Selbstverständlich werden Easy-Clear Anlagen aber auch schlüsselfertig und kostengünstig angeboten. Hierbei werden alle erforderlichen Leistungen und Arbeiten beginnend von der Detailplanung des Kläranlagenreaktors und der Rohrleitungen, bis zur Ausführung sämtlicher Erd- Aushubarbeiten, Versetzarbeiten und Installationsarbeiten gemäß nachfolgender Beschreibungen durchgeführt.

Ein geschultes Serviceteam übernimmt in weiterer Folge sämtliche erforderliche Wartungs- und Reparaturaufträge für Ihre Easy-Clear.

Von unserem Büro wird Ihnen die bestmögliche und kostengünstigste Variante für Ihre Easy-Clear Hauskläranlage ausgearbeitet. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistung erfolgt durch uns, die Arbeiten der Professionisten wie Erd- und Baumeisterarbeiten sowie technische Ausrüstung werden für Sie eigens angefragt und gegebenenfalls auch ausgeschrieben. Die Durchführung der Arbeiten wird von konzessionierten Fachfirmen durchgeführt.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird gemeinsam mit Ihnen festgelegt. Eventuelle Nutzungen von bestehenden Gruben bzw. vorhandenen Behältern sind nach entsprechender Überprüfung der Bausubstanz bzw. der Dichtheit des Bauwerkes möglich.

Durch die Qualitätsüberprüfung sämtlicher zu erbringender Leistungen an der Easy-Clear Hauskläranlage, welche durch unser Büro durchgeführt wird, wird von uns die volle uneingeschränkte Funktionsgarantie der fertigen Anlage erbracht.  Für sämtliche beigestellten technischen Anlagenteile gilt auch die Gewährleistungsverpflichtung gemäß ÖNORM.